Grünwalder Gesundheitsprodukte

Reisen mit gesundheitlichen Einschränkungen

Nicht ganz gesund und doch mobil. Können Personen, die nicht mehr "ganz" gesund sind, bedenkenlos mit dem Flugzeug verreisen?

Da im Flugzeug der Luftdruck auf Werte wie im Hochgebirge (ca.2300 Meter) eingestellt wird, stellt sich insbesondere für chronisch Kranke, Schwangere und Eltern von Kleinkindern die Frage der Flugtauglichkeit. In dieser Höhe beträgt die Sauerstoffsättigung des arteriellen Blutes nur noch 90% gegenüber 98-99% am Boden. Weltweit sterben jährlich ca. 2.500 Personen im Flugzeug an den Folgen gesundheitlicher Störungen.

Patienten mit dekompensierenden Herz- und Lungenerkrankungen sind durch die Abnahme der Sauerstoffsättigung besonders gefährdet. Sowohl Menschen mit KHK (koronare Herzerkrankungen), als auch Personen mit Veränderungen an den Herzklappen sowie einer Herzinsuffizienz (Herzmuskelschwäche) sollten vor dem Flug ärztlichen Rat einholen.

Ein Herzschrittmacher stellt hingegen kein Hindernis für eine Flugreise dar. Er sollte jedoch in den Reisepapieren eingetragen sein, damit sein Träger von den elektronischen Kontrollen auf den Flughäfen nicht aufgehalten wird.

Flugreisen nach akuten Erkrankungen und Operationen sollten erst nach der Rekonvaleszenz angetreten werden. Dabei spielen bei der Beurteilung der Flugtauglichkeit neben spezifischen gesundheitlichen Komplikationen auch die mit einer Flugreise verbundenen Stressfaktoren eine Rolle. Diese werden vom Organismus nach einer Operation oder einer akuten Erkrankung schlechter toleriert. Von Flugmedizinern werden allgemeine Wartezeiten empfohlen, wenngleich im Einzelfall entschieden werden muss.

Frauen mit einer komplikationslosen Schwangerschaft dürfen ohne Bedenken bis zum 7.Monat fliegen. Im 8.Monat ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, aus der hervorgeht, dass Komplikationen, insbesondere eine Frühgeburt, nicht zu erwarten sind. Bei langer Flugdauer sollten allerdings von Schwangeren Kompressionsstrümpfe getragen werden. Im 9.Schwangerschaftsmonat dürfen Frauen nicht mehr fliegen.

Ein gesundes, am Termin geborenes Neugeborenes darf bereits ab dem 8.Lebenstag fliegen. Kinder, die jünger als 6 Monate sind, sollten vor jeder Flugreise von ihrem Kinderarzt auf ihre Flugtauglichkeit untersucht werden.