Bei pflanzlichen Arzneimitteln handelt es sich um Produkte aus Arzneipflanzen, also aus Rohstoffen der Natur.
Da es immer wieder zu Mißverständnissen oder Verwechslungen kommt, werden hier jetzt einige wichtige Begriffe erläutert.
Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, (die dazu bestimmt sind, im menschlichen Körper Krankheiten zu heilen oder zu lindern. Soweit legt das Arzneimittelgesetz diesen Begriff genau fest. Pflanzliche Arzneimittel wiederum sind solche Arzneimittel, die aus Pflanzen gewonnen werden. So kann es z.B. sein, daß man den ausgepreßten Saft einer Heilpflanze zu sich nimmt. Hier ist der Preßsaft aus Echinacea purpurea oder auch Roter Sonnenhut recht bekannt. Es kann auch sein, daß die Pflanzen oder Pflanzenteile getrocknet und zerkleinert werden, so
daß ein Teeaufguß hergestellt werden kann. Beispiele hierfür sind Johanniskrauttee und Kamillenblütentee. Ebenso können (die Pflanze oder Pflanzenteile gepulvert und zu Kapseln, Tabletten usw verarbeitet werden, z.B. Zintona® Kapseln oder Asparagus-P® Filmtabletten.
Schließlich dürfen auch die Extrakte nicht vergessen werden, die aus Arzneipflanzen gewonnen werden. Auf jeden Fall stellen die Extrakte innerhalb der Wirkstoffe von pflanzlichen Arzneimitteln eine große Gruppe dar. Wie z.B. Grünwalder Sennalax® Filmtabletten.
Vom Arzneimittelgesetz her sind pflanzliche Arzneimittel den chemischen gleichgestellt, mit dem Unterschied, daß (die Pflanze bzw. deren Zubereitung der Wirkstoff ist.
Zwei häufig genannte Begriffe sollen in diesem Abschnitt Erwähnung finden; das sind einmal die Phytopharmaka und zum anderen die Drogen. Die griechische Silbe Phyto- bedeutet "pflanzlich", ein „pharmakon" ist ein Heilmittel, alles zusammen heißt nichts anderes als ,.Pflanzliches Arzneimittel". Der Begriff „Drogen" wird im Zusammenhang mit Arzneimitteln häufig mit Erschrecken zur Kenntnis genommen, obwohl im Bereich der Pflanzen der Fachmann als Droge einfach eine (getrocknete) Arzneipflanze oder deren Teile (Wurzel, Blätter etc.) bezeichnet. „Droge" bedeutet ursprünglich „trocken".
Es gibt Produktgruppen, die Stoffe aus Pflanzen oder pflanzliche Zubereitungen enthalten, die aber nicht zu pflanzlichen Arzneimitteln gerechnet werden. Die moderne Arzneimittel-Forschung hat in den letzten Jahrzehnten aus Pflanzen reine Wirkstoffe isoliert, wie z.B. Morphin, Coffein, Atropin, Taxol, sie zählen aber nicht zu den Phytopharmaka.
Eine Verwechslung, die auch sehr häufig vorkommt, ist die der Phytopharmaka mit den Homöopathika. Schon der Name verheißt etwas anderes: Homoios ist griechisch und bedeutet „gleiches", pathein heißt „leiden". In der Homöopathie werden nicht nur pflanzliche, sondern auch mineralische und tierische Stoffe verwendet. Diese Therapierichtung bekämpft ein Leiden mit Stoffen, die in kleiner Dosierung das Symptom des Leidens oder der Krankheit im Körper hervorrufen und dadurch körpereigene Selbstheilungskräfte stimulieren sollen. Das hört sich recht schwierig an. Zum leichteren Verständnis hier ein Beispiel:
Die Brennessel ist bekannt dafür, daß sie bei Berührung juckende Hautreizungen hervorruft. Die Brennessel, lateinisch „Urtica", in der Homöopathie eingesetzt, wirkt gegen Krankheiten, die juckende Hautreizungen beinhalten.
Eine Besonderheit der Homöopathika soll auf keinen Fall vergessen werden: Sie werden (seltener) als sog. Urtinkturen eingesetzt, deren Herstellung genau vorgeschrieben ist, oder (oft) als Verdünnungen (Potenzierung), deren Herstellung ebenfalls festgelegt ist. Dieses ist ein wesentlicher Bestandteil der Homöopathie und gekennzeichnet durch die Buchstaben D, C oder LM, z.B. D6.
Seit einigen Jahren gewinnt eine Gruppe an Bedeutung, die man als .,Nahrungsergänzungsmittel" bezeichnet und die auch pflanzliche Bestandteile enthalten kann. Das sind jedoch keine Arzneimittel.
Nahrungsergänzungsmittel enthalten Stoffe (Mineralien, Vitamine, Spurenelemente), die der Körper zur Deckung des eigenen Bedarfes benötigt und unter Umständen nicht in genügender Menge mit dem Essen aufnehmen kann. Der wichtigste Unterschied zwischen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln ist jedoch, daß Arzneimittel vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sein müssen, also eine Prüfung durchlaufen müssen, wohingegen die Nahrungsergänzungsmittel wie Lebensmittel behandelt werden und als solche auch verkauft werden dürfen. Beim Vertrieb pflanzlicher Arzneimittel gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Apothekenpflichtige Arzneimittel
Sie dürfen nur in Apotheken verkauft werden.
2. Freiverkäufliche Arzneimittel
Sie dürfen auch in Reformhäusern, Drogerien, Drogeriemärkten und Supermärkten verkauft werden, sofern von den Verkäufern ein sogenannter Sachkundenachweis erbracht worden
Quelle: Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)"Heilende Kräuter" Eine Informationsbroschüre